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   BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 21/84   

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https://dejure.org/1984,12359
BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 21/84 (https://dejure.org/1984,12359)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1984 - IVb ZB 21/84 (https://dejure.org/1984,12359)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 21/84 (https://dejure.org/1984,12359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Organisationspflicht eines Rechtsanwalts zur Vermeidung von Fristversäumnissen - Inhalt der Prüfungspflichten eines Rechtsanwalts vor der Unterzeichnung einer Berufungsschrift

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1978 - VII ZB 14/77

    Versäumnis des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 21/84
    Als Sozius des vom Kläger mit der Prozeßführung beauftragten Rechtsanwalts S. war auch Rechtsanwalt T. Prozeßbevollmächtigter des Klägers (BGH MDR 1978, 746).
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZB 22/75

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - Vergessen der

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 21/84
    Da der Kläger den Vertretungsauftrag einer Anwaltssozietät erteilt hat, muß er sich auch das Verschulden desjenigen Anwalts gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen, dem die Sachbearbeitung im Innenverhältnis zwischen den Sozien nicht oblegen hat (BGH VersR 1975, 1028).
  • BGH, 03.10.1973 - IV ZB 4/73

    Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - Unterzeichnung -

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 21/84
    Ebensowenig darf er darauf vertrauen, daß die Rechtsmittelschrift von einer gut ausgebildeten und zuverlässigen Anwaltsgehilfin angefertigt worden sei (BGH VersR 1974, 168).
  • OLG Bamberg, 05.02.1981 - 1 U 12/80
    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 21/84
    Rechtsanwalt T. durfte die Berufungsschrift wegen ihrer besonderen verfahrensrechtlichen Bedeutung nicht unterschreiben, ohne sie sorgfältig zu prüfen, insbesondere auch darauf, ob sie an das zuständige Gericht richtig adressiert und vollständig war (vgl. BGH VersR 1974, 33; 1982, 1146 - std. Rspr.).
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